Impressum
Zweigstelle-Baum e.U.
Christian Röder
Kreuzgasse 3
6020 Innsbruck
Österreich
Telefon: +43 664 75121989
E-Mail: info@zweigstelle-baum.at
Website: zweigstelle-baum.at
Unternehmensgegenstand: Baumpflege, Baumabtragungen, Obstbaumschnitt,
Gewerbeberechtigung: Geregelt, Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol
Gewerbebehörde: Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Stadt
Berufsrecht: Gewerbeordnung
Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 55 Abs. 2 RStV (bzw. § 24 MedienG):
Christian Röder
Kreuzgasse 3
6020 Innsbruck
Österreich
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Zweigstelle-Baum
Stand: 06.04.2025
- Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen zwischen dem Baumpflegebetrieb Christian Röder (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. - Leistungsbeschreibung
Die Leistungen umfassen Baumpflegearbeiten wie z. B. Baumkontrolle, Baumschnitt, Fällungen, Kronenpflege, Wurzelstockfräsen oder Beratungen. Der genaue Leistungsumfang wird im Angebot bzw. Auftrag schriftlich festgelegt. - Angebot und Auftrag
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt als erteilt, sobald dieser schriftlich (auch per E-Mail oder SMS) bestätigt wird. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. - Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p. a. verrechnet. - Ausführung der Arbeiten
Die Arbeiten werden fachgerecht und unter Berücksichtigung der geltenden Sicherheitsvorschriften durchgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen zum Grundstück, zu Leitungen, Gefahrenstellen etc. rechtzeitig mitzuteilen. - Wetter- und Sicherheitsbedingungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten bei ungünstigen Witterungsbedingungen (z. B. Sturm, Regen, Schneefall) oder anderen Sicherheitsrisiken zu verschieben. Ein neuer Termin wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt. - Haftung
Für Schäden, die trotz fachgerechter Arbeit entstehen und nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen. Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben verursacht werden. - Zufahrt und Zugang
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum Zeitpunkt der Arbeiten ein ungehinderter Zugang zur Arbeitsstelle möglich ist (inkl. eventueller Zufahrtswege, Parkmöglichkeiten, Strom/Wasser falls nötig). - Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Innsbruck, sofern gesetzlich zulässig.